Kasse im Kiosk: Bonpflicht, TSE und Kassennachschau
Kassensystem im Kiosk: was das Finanzamt bei Bon, TSE und Kassen-Nachschau verlangt – und was ab 2028 kommen soll
Offene Ladenkasse oder elektronische Kasse, Bonpflicht, Meldung über ELSTER, der unangekündigte Prüferbesuch und wie Lotto, Paket und Tabak richtig in die Kasse kommen.
Ob du mit einer Geldschublade oder mit einer Kasse mit TSE arbeitest, entscheidest heute noch du. Was danach gilt, steht im Gesetz – und das Finanzamt prüft es ohne Ankündigung an deiner Theke. Hier steht, was für Kioske gilt, jeweils mit Fundstelle, und was der Regierungsentwurf ab 2028 ändern will.
Welches Kassensystem im Kiosk? Offene Ladenkasse oder elektronische Kasse
Kurz gesagt: Beides ist erlaubt. Mit der elektronischen Kasse kommen TSE, Bon und Meldung, mit der offenen Ladenkasse der tägliche Kassenbericht.
Eine Pflicht zur elektronischen Kasse gibt es Stand Oktober 2026 nicht. Das Bundesfinanzministerium schreibt im Anwendungserlass zur Abgabenordnung wörtlich: „Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems.“ Was du wählst, legt aber fest, welche Regeln für dich gelten:
| Offene Ladenkasse | Elektronische Kasse | |
|---|---|---|
| Zertifizierte TSE | nein | ja |
| Beleg für jeden Kunden | keine Pflicht | ja, anbieten |
| Meldung ans Finanzamt | keine | über „Mein ELSTER“ |
| Jeden Verkauf einzeln erfassen | nein, bei Barverkauf an unbekannte Kunden | ja, jeden Verkauf |
| Einnahmen täglich festhalten | ja, im Kassenbericht | ja |
| Kassen-Nachschau möglich | ja | ja |
| Ab 2028 laut Regierungsentwurf | nur noch bis 100.000 € Umsatz oder unter 12.000 € Bargeld | Beleg elektronisch statt auf Papier |
Grundlage: §§ 146, 146a und 146b AO und der Anwendungserlass dazu. Die Zeile 2028 ist ein Entwurf, Details im Abschnitt Kassenpflicht ab 2028.
Offene Ladenkasse: so entsteht der Kassenbericht
Ohne elektronische Kasse weist du deine Bareinnahmen mit einem Kassenbericht nach. Er beginnt immer beim Geld, das abends tatsächlich in der Kasse liegt, und rechnet rückwärts:
Kassenbestand bei Geschäftsschluss
Bestand vom Abend davor abziehen
z. B. Wechselgeld, mit Eigenbeleg
und Entnahmen, jeweils mit Beleg
Bareinnahme des Tages
Schema nach dem Anwendungserlass zu § 146 AO, Nr. 3.3. Ein Zählprotokoll schreibt das BMF nicht vor, es erleichtert aber den Nachweis, dass wirklich gezählt wurde.
Wer eine elektronische Kasse nutzt, muss darüber grundsätzlich alle Erlöse erfassen. Eine offene Ladenkasse daneben ist nur für einen räumlich oder organisatorisch klar getrennten Bereich zulässig.
Artikel, Preis, Steuersatz, Rabatt, Zahlungsart, Datum, Uhrzeit und Menge. Gleiche Ware zum gleichen Preis darf in einer Warengruppe zusammenlaufen, wenn die Stückzahl sichtbar bleibt.
TSE-Pflicht: was die Sicherheitseinrichtung leistet
Die TSE sichert jeden Vorgang in der Kasse mit einem Prüfwert und einem fortlaufenden Signaturzähler ab, spätere Änderungen fallen dadurch auf. Pflicht ist sie für elektronische Kassen seit 2020, für bestimmte nicht aufrüstbare Altkassen galt eine Übergangsfrist bis Ende 2022. Die Zertifikate gelten laut BSI üblicherweise acht Jahre. Läuft eins ab, brauchst du eine neue TSE. Den Wechsel musst du heute nicht melden, die Unterlagen gehören aber in die Verfahrensdokumentation. Worauf du beim Kauf einer Kasse achtest, steht im Beitrag Was ein Kiosk kostet.
Kassenmeldung ans Finanzamt über ELSTER
Fristen laut BMF-Schreiben vom 28.06.2024. Melden darf auch der Kassenhändler für dich, verantwortlich für die rechtzeitige Meldung bleibst laut BMF du.
Bonpflicht im Kiosk: was auf den Beleg muss
Kurz gesagt: Mit elektronischer Kasse bekommt jeder Kunde einen Beleg angeboten. Mitnehmen muss er ihn nicht.
Die Belegausgabepflicht steht in § 146a Abs. 2 AO und gilt für jeden Verkauf über eine elektronische Kasse. Beim Papierbon reicht es, ihn auszudrucken und anzubieten. Lässt der Kunde ihn liegen, musst du ihn nicht aufbewahren. Die Anzeige auf dem Kassendisplay allein reicht nicht. Einen elektronischen Beleg darfst du nur ausgeben, wenn der Kunde zustimmt, das kann auch stillschweigend geschehen, etwa wenn er den QR-Code scannt.
Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Start 14:02:11 · Ende 14:02:39
1 × Squishy x,xx €
darin 19 % USt x,xx €
TSE SN 3f9a…c27e
Prüfwert als QR-Code
- 1vollständiger Name und Anschrift deines Unternehmens
- 2Datum, Beginn und Ende des Vorgangs
- 3Menge und Art der Ware
- 4Transaktionsnummer
- 5Betrag, darauf entfallende Steuer und Steuersatz
- 6Seriennummer der Kasse und der TSE
- 7Prüfwert und Signaturzähler der TSE
Alle Angaben müssen ohne Hilfsmittel lesbar sein oder aus einem QR-Code ausgelesen werden können.
Will ein Gewerbekunde eine Rechnung: Bis 250 € Gesamtbetrag kann der Kassenbeleg als Kleinbetragsrechnung dienen, wenn er die Angaben nach § 33 UStDV enthält.
Drei Sätze, die du über den Bon hörst – und was stimmt
Diese Grenze steht in keinem Gesetz und in keinem Schreiben des Finanzministeriums.
Nur auf Antrag, bei nachgewiesener sachlicher Härte. Die Kosten der Bonpflicht zählen dafür laut BMF ausdrücklich nicht.
Heute nur, wenn der Kunde dem elektronischen Beleg zustimmt. Als Regelfall soll er erst ab 2028 kommen, laut Regierungsentwurf.
Kassen-Nachschau: so läuft der unangekündigte Besuch
Kurz gesagt: Der Prüfer kommt ohne Termin, darf vorher wie ein Kunde zusehen und verlangt dann Kassensturz und Unterlagen.
Die Kassen-Nachschau nach § 146b AO ist keine Betriebsprüfung, sondern ein Besuch während deiner normalen Öffnungszeiten. Sie gilt für elektronische Kassen genauso wie für die offene Ladenkasse.
Wie ein Kunde darf der Prüfer im Verkaufsraum beobachten, wie kassiert wird, und Testkäufe machen – ohne sich auszuweisen. Die eigentliche Nachschau beginnt mit dem Vorzeigen des Ausweises, das kann auch an einem anderen Tag sein. Ab dann musst du mitwirken.
Ohne Ankündigung, im öffentlichen Teil des Ladens, auch per Testkauf.
Er kann verlangen, dass die Kasse gezählt wird: Ist der Bestand so hoch, wie er laut Aufzeichnung sein müsste?
Kassenberichte, Verfahrensdokumentation mit den Angaben zur TSE, Bedienungs- und Programmieranleitung, Protokolle über Programmänderungen. Er darf sie fotografieren oder scannen.
Bei elektronischen Kassen kann er die Daten über die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung anfordern (DSFinV-K-Export). Die Kosten dafür trägst du.
Ist alles in Ordnung, endet der Besuch. Geben die Feststellungen Anlass, kann er ohne Prüfungsanordnung in eine Außenprüfung übergehen – mit schriftlichem Hinweis.
Durchsuchen. Das schreibt das BMF ausdrücklich: „Ein Durchsuchungsrecht gewährt die Kassen-Nachschau nicht.“
Dann fordert der Prüfer die Person zur Mitwirkung auf, die die Zugriffsrechte auf die Kasse hat – also oft deine Aushilfe. Sie sollte wissen, wo die Unterlagen liegen und wen sie anruft.
Geldbuße nach § 379 Abs. 6 AO, wenn eine elektronische Kasse ohne oder mit falsch eingesetzter TSE läuft, Umsätze falsch aufgezeichnet oder Unterlagen nicht aufbewahrt werden – und dadurch Steuern verkürzt werden können.
Ein fehlender Bon oder eine fehlende Meldung ist heute keine eigene Ordnungswidrigkeit. Das BMF wertet sie aber als Indiz, das zur Schätzung führen kann.
Eine Verfahrensdokumentation verlangen die GoBD für jedes DV-System, auch für die Kasse. Ihr Umfang richtet sich nach der Größe des Betriebs. Fehlt sie, wiegt das nur dann schwer, wenn deine Aufzeichnungen dadurch nicht mehr nachprüfbar sind.
Lotto, Paketshop, Guthabenkarten und Pfand in der Kasse
Kurz gesagt: Was du im Namen eines anderen kassierst, ist nicht dein Umsatz – deine Provision schon. Trenne beides in der Kasse.
Im Kiosk liegt abends mehr Geld in der Kasse, als du mit eigener Ware verdient hast. Das Umsatzsteuergesetz regelt das in § 10 Abs. 1: „Die Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt (durchlaufende Posten), gehören nicht zum Entgelt.“ Ob ein Betrag so ein durchlaufender Posten ist, entscheidet dein Vertrag mit der Lottogesellschaft oder dem Paketdienst.
Spieleinsätze nimmst du im Namen der Lottogesellschaft an. Bar liegen sie trotzdem in deiner Kasse – beim Kassensturz stimmt der Bestand nur, wenn sie erfasst sind. Läuft Lotto über deine eigene Kasse, melden Lottogesellschaft und du die Kasse laut BMF jeweils getrennt.
Verkaufst du Porto im Namen des Paketdienstes, ist es fremdes Geld, deine Vergütung ist deine Einnahme. Eine eigene Regel des BMF für Paketshops gibt es nicht, maßgeblich ist der Partnervertrag.
Nimmt deine Kasse Gutscheine oder Guthaben als Bezahlung an, braucht sie eine TSE – auch wenn dabei kein Bargeld fließt. Ausgabe und Einlösung eines Gutscheins sind eigene Vorgänge in der Kasse. Ob ein Prepaid-Code Einzweck- oder Mehrzweck-Gutschein ist, hängt vom Einzelfall ab.
Pfand ist Teil des Verkaufspreises. Zahlst du es für Leergut zurück, mindert das deinen Umsatz. Die Rückzahlungen ordnest du den Steuersätzen zu, etwa im gleichen Verhältnis wie beim Verkauf.
Mit dem Vertrag zur Steuerberatung: Wie du Lotto, Porto und Guthabenkarten buchst, hängt davon ab, in wessen Namen du verkaufst. Lege deiner Steuerberatung die Verträge vor, bevor du die Warengruppen in der Kasse anlegst. Dass Lotto-Annahmen nicht zum Umsatz im Sinne der Richtsätze zählen, steht im Beitrag zur Marge im Kiosk.
Tabak, Liquids, 7 und 19 Prozent: Warengruppen richtig anlegen
Kurz gesagt: Jede Warengruppe braucht den richtigen Steuersatz. Und bei Tabak mit Steuerzeichen darf die Kasse keinen Rabatt geben.
Zu jedem Verkauf gehören Steuersatz und Steuerbetrag in die Kasse. 7 % gelten im Kiosk für Zeitungen und Zeitschriften, für fast alles andere 19 %. Ob ein Preis frei ist, hängt dagegen an der Ware:
Nach § 26 TabStG darfst du den Preis auf dem Steuerzeichen nicht unterschreiten, „keinen Rabatt gewähren“, nichts dazugeben und den Verkauf nicht an andere Ware koppeln. Für die Kasse heißt das nach unserem Verständnis: Rabatt-, Bündel- und Aktionsfunktionen für diese Warengruppe sperren, damit kein Rabatt aus Versehen durchläuft.
Was das Steuerzeichen bedeutet und wie die Alterskontrolle an der Kasse läuft: Jugendschutz und Steuerzeichen.
Zigarettenautomat und Kassenausfall
Kurz gesagt: Der Automat braucht keine TSE, seine Einnahmen gehören aber in die Bücher. Fällt die Kasse aus, kassierst du weiter und dokumentierst.
Kasse weiter nutzen, Bon weiter ausgeben, Ausfallzeit und Grund dokumentieren.
Die Bonpflicht entfällt, solange Drucker oder Übertragung ausfallen. Erfasst wird weiter.
Bonpflicht entfällt, Verkäufe auf Papier aufzeichnen, später nachvollziehbar ablegen.
Waren- und Dienstleistungsautomaten sind kein elektronisches Aufzeichnungssystem im Sinne der Kassensicherungsverordnung, das BMF nennt den Zigarettenautomaten als Beispiel. Keine TSE, keine Meldung. Ausgezählt werden darf bei der Leerung statt täglich – Soll und Ist müssen aber jederzeit vergleichbar sein.
Manche Kassenanbieter schreiben, nach zwei Tagen ohne Internet müsse das Finanzamt informiert werden. In den Gesetzen und Schreiben des BMF steht das nicht. Belegt ist nur: Ausfall dokumentieren.
Grundlage: § 1 KassenSichV, Anwendungserlass zu § 146 AO (Nr. 2.1.6, 3.4) und zu § 146a AO (Nr. 1.5.4, 1.14, 2.7).
Warum deine Einkaufsrechnungen der Maßstab sind
Kurz gesagt: Ist die Kasse nicht in Ordnung, schätzt das Finanzamt – und rechnet dabei von deinem Wareneinkauf aus.
Ordnungsgemäße Aufzeichnungen legt das Finanzamt der Steuer zugrunde. Findet der Prüfer Mängel, gerät eine Kette in Gang, an deren Ende nicht mehr deine Kasse zählt, sondern das, was du eingekauft hast:
Kein Kassenbericht, keine TSE, Kassendaten nicht lieferbar, Kassensturz geht nicht auf.
Deine Aufzeichnungen verlieren ihre Beweiskraft.
Das Finanzamt schätzt. Ausgangswert beim Handel ist laut BMF „der normalisierte Wareneinsatz“.
So viel schlagen Betriebe der Gewerbeklasse „Tabakwaren und Zeitschriften, Einzelhandel“ im Mittel auf ihren Wareneinsatz auf – laut der Tabelle „Richtsätze für das Jahr 2025“ des BMF. Der Prüfer grenzt den Rahmen auf deinen Laden ein, etwa nach Lage und Kundenkreis, und legt dann einen begründeten Wert fest. Wie du deinen eigenen Aufschlag berechnest, steht im Beitrag zur Marge im Kiosk.
Bei einer formell ordnungsgemäßen Buchführung darf das Finanzamt laut BMF in der Regel nicht allein deshalb schätzen, weil deine Zahlen von den Richtsätzen abweichen.
Wie lange du was aufbewahrst
Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist.
§ 147 AO, die acht Jahre für Buchungsbelege gelten seit dem 01.01.2025. Ob Tagesabschlüsse als Aufzeichnung (10 Jahre) oder als Beleg (8 Jahre) zählen, hat das BMF nicht festgelegt. Mit zehn Jahren bist du auf der sicheren Seite.
7 Tage Zahlungsziel, kein Mindestbestellwert und Lieferung in 1–3 Werktagen aus dem eigenen Lager in Deutschland. Wenn sich die Ware nicht abverkauft, nehmen wir sie zurück.
Kassenpflicht ab 2028: was der Regierungsentwurf vorsieht
Kurz gesagt: Wer mehr als 100.000 € Umsatz macht, soll ab 2028 eine elektronische Kasse mit TSE führen. Zählen soll bereits dein Umsatz 2026.
- ›Wer: Gewerbe mit einem Gesamtumsatz über 100.000 € im Kalenderjahr
- ›Ausnahme: Bareinnahmen unter 12.000 € im Jahr. Weitere Ausnahmen soll eine Verordnung regeln.
- ›Ab wann: Grenze 2026 überschritten → ab 01.01.2028. Ab 2027 gilt: ab dem 1. Juli des Folgejahres.
- ›Ende: nach zwei Jahren in Folge unter der Grenze
- ›Beleg: ab 01.01.2028 elektronisch bereitstellen, etwa per QR-Code. Papier nur noch auf Wunsch des Kunden.
- ›TSE-Wechsel: ab 2028 innerhalb eines Monats melden
- ›Bußgeld: bis zu 25.000 €, wer trotz Pflicht keine Kasse mit TSE verwendet
Das BMF schätzt, dass in Deutschland noch rund 115.000 offene Ladenkassen im Einsatz sind. Für Kioske wird eine Frage wichtig, die der Entwurf nicht ausdrücklich beantwortet: Zählen Lotto-Einsätze und Porto, die du im fremden Namen kassierst, zu deinem Gesamtumsatz? Klär das mit deiner Steuerberatung, bevor du entscheidest.
Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bundesrats-Drucksache 585/26 vom 09.10.2026 (§ 146b AO-E, Art. 101a EGAO-E). Der Text kann sich im Verfahren noch ändern. Häufig zu lesende Angaben wie „Kassenpflicht ab 2027“ stimmen nicht.
Checkliste für die Kasse im Kiosk
Kurz gesagt: Zwölf Punkte für den Alltag, die Nachschau und die Zeit bis 2028.
Sortiment für deine Warengruppen
Kurz gesagt: Kautabak, Liquids und Impulsware für die Theke, alles zu 19 % und mit Rechnung.
Häufige Fragen
Ist eine offene Ladenkasse 2026 noch erlaubt?
Ja. Es gibt keine gesetzliche Pflicht zu einer elektronischen Kasse. Mit offener Ladenkasse brauchst du keine TSE und musst keinen Bon ausgeben, aber du musst die Bareinnahmen jeden Tag in einem Kassenbericht nachweisen, ausgehend vom gezählten Kassenbestand. Nach dem Regierungsentwurf vom September 2026 soll sich das ab 2028 für Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Umsatz ändern.
Was passiert, wenn man keine TSE hat?
Wer eine elektronische Kasse ohne zertifizierte TSE nutzt, verstößt gegen § 146a AO. Kann dadurch Steuer verkürzt werden, droht ein Bußgeld bis zu 25.000 Euro. Außerdem kann das Finanzamt die Kassenaufzeichnungen verwerfen und die Umsätze schätzen. Für eine offene Ladenkasse ist keine TSE nötig.
Muss ich im Kiosk jedem Kunden einen Bon geben?
Mit elektronischer Kasse musst du jedem Kunden einen Beleg anbieten. Der Kunde muss ihn nicht mitnehmen, und liegen gelassene Papierbelege musst du nicht aufbewahren. Eine Grenze wie „kein Bon unter 30 Euro“ gibt es nicht. Befreien kann das Finanzamt nur im Einzelfall bei sachlicher Härte, die Kosten der Bonpflicht zählen dafür nicht.
Wie kontrolliert das Finanzamt die Kasse?
Mit der Kassen-Nachschau, unangekündigt während der Öffnungszeiten. Der Prüfer darf vorher wie ein Kunde beobachten und testkaufen, einen Kassensturz verlangen, Unterlagen wie die Verfahrensdokumentation einsehen und die Kassendaten über die digitale Schnittstelle anfordern. Geben seine Feststellungen Anlass, kann er direkt in eine Außenprüfung übergehen.
Muss ich meine Kasse beim Finanzamt melden?
Ja, jede elektronische Kasse, über „Mein ELSTER“ und innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme. Das gilt auch für gemietete und geleaste Kassen und für Reservekassen. Eine offene Ladenkasse und ein Zigarettenautomat sind keine meldepflichtigen Systeme.
Wann kommt die Registrierkassenpflicht?
Nach dem Regierungsentwurf vom 23. September 2026 ab dem 1. Januar 2028 für Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Gesamtumsatz, ausgenommen sind Betriebe mit weniger als 12.000 Euro Bareinnahmen im Jahr. Maßgeblich soll schon der Umsatz 2026 sein. Beschlossen ist das noch nicht, der Entwurf liegt dem Bundesrat vor.
Wie lange muss ich Kassenbelege aufbewahren?
Kassenaufzeichnungen und Kassenberichte zehn Jahre, Buchungsbelege wie Einkaufsrechnungen seit 2025 acht Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres. Ob Tagesabschlüsse als Aufzeichnung oder als Beleg gelten, hat das BMF nicht festgelegt, mit zehn Jahren bist du auf der sicheren Seite.
Fazit
Heute darfst du im Kiosk noch frei zwischen offener Ladenkasse und elektronischer Kasse wählen. Die offene Ladenkasse spart TSE, Bon und Meldung, verlangt aber jeden Abend einen sauberen Kassenbericht. Die elektronische Kasse nimmt dir die Rechnerei ab, bringt dafür TSE, Bon und ELSTER-Meldung mit. In beiden Fällen kann der Prüfer jederzeit an der Theke stehen.
Kommt der Regierungsentwurf so durch, ist die Wahl für die meisten Kioske ab 2028 vorbei, und gezählt wird schon dein Umsatz 2026. Wer jetzt Warengruppen sauber anlegt, fremdes Geld von eigener Ware trennt und die Einkaufsrechnungen ordentlich ablegt, ist für die Nachschau und für den Umstieg gerüstet. Wie du einen Kiosk von Grund auf planst, steht im Leitfaden Kiosk eröffnen.
Kauf auf Rechnung mit 7 Tagen Zahlungsziel, auch bei der ersten Bestellung. Kein Mindestbestellwert, versandkostenfrei ab 299 € netto und Rücknahme, wenn sich die Ware nicht abverkauft.
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Wir beliefern Kioske, Spätis, Tankstellen und Automatenbetreiber in Deutschland und verkaufen keine Kassen. Gesetzestexte stammen von gesetze-im-internet.de, Verwaltungsanweisungen vom Bundesfinanzministerium, der Regierungsentwurf aus der Bundesrats-Drucksache, alle abgerufen am 14.10.2026. Die Hinweise zur Rabattsperre in der Kasse und zur Meldepflicht von offener Ladenkasse und Zigarettenautomat sind unsere Auslegung.
Oral Tobacco LLC, Niederlassung Deutschland
Große Bleichen 1–3, 20354 Hamburg
Telefon +49 6204 601 298 6 · info@kautabak.eu
Vollständiges Impressum
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§ 146 AO – Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen
Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 14.10.2026 -
§ 146a AO – Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme
Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 14.10.2026 -
§ 146b AO – Kassen-Nachschau
Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 14.10.2026 -
§ 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 14.10.2026 -
§ 158 AO – Beweiskraft der Buchführung
Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 14.10.2026 -
§ 162 AO – Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 14.10.2026 -
§ 379 AO – Steuergefährdung
Bundesministerium der Justiz, Bußgeldrahmen in Absatz 6, abgerufen am 14.10.2026 -
Art. 97 § 30 EGAO – Übergang für Registrierkassen
Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 14.10.2026 -
Art. 97 § 19a EGAO – Aufbewahrungsfristen ab 2025
Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 14.10.2026 -
§ 1 KassenSichV – Elektronische Aufzeichnungssysteme
Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 14.10.2026 -
§ 6 KassenSichV – Anforderungen an den Beleg
Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 14.10.2026 -
Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 146
Bundesministerium der Finanzen, AO-Handbuch 2026, Nr. 2.1.3, 2.1.6, 2.2.3, 3.1, 3.3 und 3.4, abgerufen am 14.10.2026 -
Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 146a
Bundesministerium der Finanzen, AO-Handbuch 2026, u. a. Nr. 1.2, 1.5.4, 1.14, 1.16, 2.5 und 2.7, abgerufen am 14.10.2026 -
Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 146b
Bundesministerium der Finanzen, AO-Handbuch 2026, abgerufen am 14.10.2026 -
Fragen und Antworten zum Kassengesetz und zur Belegausgabepflicht
Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 14.10.2026 -
Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 AO (PDF)
Bundesministerium der Finanzen, BMF-Schreiben vom 28.06.2024, abgerufen am 14.10.2026 -
GoBD – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern
Bundesministerium der Finanzen, AO-Handbuch 2026, Anhang 33, Rz. 151 und 155, abgerufen am 14.10.2026 -
Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen: Fragen und Antworten
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, abgerufen am 14.10.2026 -
§ 10 UStG – Bemessungsgrundlage, durchlaufende Posten
Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 14.10.2026 -
§ 12 UStG – Steuersätze
Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 14.10.2026 -
Anlage 2 UStG – ermäßigter Steuersatz, Nr. 49 Zeitungen und Zeitschriften
Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 14.10.2026 -
§ 3 UStG – Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheine (Abs. 13 bis 15)
Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 14.10.2026 -
§ 33 UStDV – Rechnungen über Kleinbeträge
Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 14.10.2026 -
Umsatzsteuer-Anwendungserlass 10.1 – Pfand (Abs. 8)
Bundesministerium der Finanzen, Umsatzsteuer-Handbuch 2024, abgerufen am 14.10.2026 -
§ 1 TabStG – Steuergebiet, Tabakwaren
Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 14.10.2026 -
§ 26 TabStG – Packungspreis, Rabattverbot
Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 14.10.2026 -
Handel mit Tabakwaren und Substituten für Tabakwaren
Generalzolldirektion (zoll.de), abgerufen am 14.10.2026 -
Richtsatzsammlung: Tabakwaren und Zeitschriften, Einzelhandel
Bundesministerium der Finanzen, Tabelle „Richtsätze für das Jahr 2025“, abgerufen am 14.10.2026 -
Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2024 (PDF)
Bundesministerium der Finanzen, Vorbemerkungen Nr. 1 und 10, abgerufen am 14.10.2026 -
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung (PDF)
Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bundesrats-Drucksache 585/26 vom 09.10.2026, abgerufen am 14.10.2026 -
Digitale Belege und digitale Kassen
Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 23.09.2026, abgerufen am 14.10.2026
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand vom 14.10.2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Kassenpflicht ab 2028 ist ein Gesetzentwurf und kann sich im Verfahren noch ändern. Tabakwaren, Liquids und E-Zigaretten werden nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben.



















