Kartenzahlung im Kiosk: Pflicht, Gebühren und Mindestbetrag
Kartenzahlung im Kiosk: was heute gilt, was die geplante Pflicht ändern soll und was eine Zahlung am Terminal kostet
Der Stand der Kartenzahlungspflicht mit Fundstellen, Gebühren für kleine Bons, das Schild „Karte ab 10 €“, Kartenumsätze in der Kasse und was du bei Falschgeld tust.
„Kartenzahlung wird Pflicht“ – das liest du seit September überall. Beschlossen ist davon noch nichts. Hier steht, was für deinen Kiosk heute gilt, was das Finanzministerium plant und was dich eine Kartenzahlung bei einem Bon von 2, 5 oder 10 € tatsächlich kostet.
Kartenzahlung Pflicht? Muss ein Kiosk Kartenzahlung anbieten?
Kurz gesagt: Nein, Stand 16.10.2026 nicht. Es gibt Eckpunkte des Finanzministeriums, aber weder einen Gesetzentwurf noch ein Gesetz.
Ob du Karte, Handy oder nur Bargeld annimmst, entscheidest du heute selbst. Im Zivilrecht gilt Vertragsfreiheit, die Zahlungsart kannst du vorab festlegen, etwa mit einem Aushang an der Kasse. Euro-Banknoten sind nach § 14 Bundesbankgesetz „das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. Eine Pflicht, Karten anzunehmen, steht in keinem Gesetz. So ist der Stand:
Das Eckpunktepapier selbst ist nicht veröffentlicht. Den Inhalt kennen wir aus tagesschau und ZDF, denen es vorlag. Angaben wie „Pflicht ab 2026“, „Referentenentwurf liegt vor“ oder feste Bußgelder, die auf manchen Anbieterseiten stehen, lassen sich mit keinem Dokument belegen.
Die geplante Pflicht zur elektronischen Kasse ist ein eigenes Vorhaben (Bundesrats-Drucksache 585/26). Darin steht keine Pflicht, Karten anzunehmen. Was dort für Kioske drinsteht, erklären wir im Beitrag Kasse im Kiosk.
Weil die Zahlungsart frei vereinbart werden kann, darf ein Geschäft auch Bargeld ausschließen. Dann muss es das vor dem Kauf deutlich machen. Nach den Eckpunkten soll Bargeld weiterhin möglich bleiben.
Was die Eckpunkte für Kioske vorsehen
Kurz gesagt: Jeder Laden soll neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlung anbieten – auch für den Schokoriegel, ohne Mindestbetrag und ohne Aufpreis.
- ›Wer: Handel, Gastronomie und Dienstleister, also auch Kiosk, Späti und Tankstelle. Gelten soll die Pflicht nur für Unternehmen.
- ›Welches Verfahren: entscheidet der Inhaber. Erlaubt sein sollen die gebräuchlichen digitalen Verfahren, mindestens ein europäisches muss dabei sein.
- ›Keine Grenzen: „Umsatzgrenzen oder Zusatzkosten soll es nicht geben.“ Der Kaffee soll genauso bargeldlos bezahlbar sein wie ein großer Einkauf.
- ›Ausnahmen: nichtkommerzielle Organisationen wie Amateursportvereine. Ob es Härtefallregeln braucht, will das Ministerium prüfen.
- ›Zeitplan: Kabinettsbeschluss noch 2026, Umsetzung 2027 – beides Ziel, kein Termin.
Mit „Umsatzgrenzen“ sind nach unserem Verständnis Mindestbeträge je Zahlung gemeint, darauf deutet der Schokoriegel-Satz. Den Wortlaut des Papiers kennen wir nicht.
Kartenzahlung Gebühren: was eine Zahlung im Kiosk kostet
Kurz gesagt: Bei kleinen Bons ist ein reiner Prozenttarif am günstigsten. Ein festes Entgelt je Zahlung kostet beim 2-€-Bon schnell das Vierfache.
Die veröffentlichten Tarife lassen sich drei Modellen zuordnen. Die Werte stammen von den Preisseiten der Anbieter bzw. für das Mietterminal von der IHK Pfalz, abgerufen am 16.10.2026. Alle Beträge zuzüglich Umsatzsteuer.
- ›SumUp Standard: 1,39 %, 0 € im Monat
- ›Zettle (PayPal): 1,39 % für alle Karten
- ›myPOS One: 1,29 % für girocard und Verbraucherkarten aus dem EWR
- ›Payone All Time Flex: 0,89 % girocard, 1,90 % Kreditkarte, ab 0 € im Monat
- ›myPOS Plus: 0,89 % bei 19 € im Monat
- ›myPOS Pro: 0,79 % bei 39 € im Monat
- ›Miete rund 6–14 € im Monat, dazu oft 5–8 € Service
- ›7–12 Cent je Zahlung
- ›plus 0,2–0,27 % bei girocard mit PIN (Richtwerte IHK Pfalz)
| Bon | 1,39 % | 0,89 % girocard | 1,90 % Kreditkarte | Mietterminal girocard |
|---|---|---|---|---|
| 2 € | 2,8 ct | 1,8 ct | 3,8 ct | 7,4–12,5 ct |
| 5 € | 7,0 ct | 4,5 ct | 9,5 ct | 8,0–13,4 ct |
| 10 € | 13,9 ct | 8,9 ct | 19,0 ct | 9,0–14,7 ct |
| 30 € | 41,7 ct | 26,7 ct | 57,0 ct | 13,0–20,1 ct |
Eigene Rechnung: Bonbetrag × Prozentsatz, beim Mietterminal 7–12 Cent + 0,2–0,27 %. 1,39 %: SumUp Standard, Zettle. 0,89 %: Payone All Time Flex (girocard), myPOS Plus (19 € im Monat). 1,90 %: Payone All Time Flex (Kreditkarte). Grundgebühren, Miete und Gerätepreis kommen dazu, Tarife ändern sich.
Erst ab diesem Bon ist das Mietterminal je Zahlung günstiger als ein Tarif mit 1,39 %, je nachdem, wo in den Spannen dein Vertrag liegt (eigene Rechnung, ohne Miete). Darunter frisst das feste Entgelt den kleinen Bon auf – daher die Mindestbeträge. Mit einem reinen Prozenttarif fällt dieser Grund weg.
Tabak im Bon: wo die Gebühr hängen bleibt
Siberia, Skruf, Iceberg, Fumari und Pablo als Stange mit 10 Dosen. Kauf auf Rechnung mit 7 Tagen Zahlungsziel, auch bei der ersten Bestellung, kein Mindestbestellwert und Lieferung in 1–3 Werktagen aus dem eigenen Lager in Deutschland.
Kartenzahlung ab 10 Euro und Aufschläge: was im Kiosk erlaubt ist
Kurz gesagt: Einen Mindestbetrag darfst du heute festlegen. Einen Aufpreis fürs Kartenzahlen schuldet dir ein Verbraucher nicht.
ab 10 €
Kein Gesetz verbietet ihn. Die Visa-Regeln nehmen Zahlungen im EWR ausdrücklich vom Verbot aus. Was dein Anbietervertrag sagt, prüfst du dort.
Ein Entgelt für die Kartenzahlung ist nach § 270a BGB unwirksam. Das ist keine Ordnungswidrigkeit, der Kunde schuldet den Aufschlag nur einfach nicht.
§ 270a BGB erfasst Karten nur bei Verbrauchern. Bei Visa muss ein Aufschlag in Europa vorher genannt und vom Kunden akzeptiert werden.
Dein Zahlungsanbieter darf ihn dir nicht verbieten (§ 675f Abs. 6 BGB). Bei Tabakwaren mit Steuerzeichen ist jeder Rabatt verboten (§ 26 TabStG).
Grundlage: §§ 270a und 675f BGB, § 26 TabStG, Visa Core Rules vom 18.04.2026, Regel 1.5.5. Die Regeln von Mastercard und girocard konnten wir nicht einsehen. Ob dein Vertrag einen Mindestbetrag zulässt, steht in den Bedingungen deines Anbieters.
Kartenzahlungen in der Kasse und im Kassenbericht
Kurz gesagt: Jede Kartenzahlung ist eine Einnahme und wird mit Zahlungsart erfasst – im Kassenbestand liegt sie aber nicht.
Wer dann eine elektronische Kasse führen muss, erfasst darüber laut Begründung zu Bundesrats-Drucksache 585/26 „alle Barzahlungen und auch alle Zahlungen mittels Debit- oder Kreditkarten“. Wen die Kassenpflicht trifft und was für Bon und TSE gilt, steht im Beitrag Kasse im Kiosk: Bonpflicht, TSE und Kassennachschau.
Bargeld bleibt: Falschgeld prüfen und richtig reagieren
Kurz gesagt: Scheine nach „Fühlen – Sehen – Kippen“ prüfen, Ware erst danach herausgeben, Falschgeld nie zurückgeben.
Auch mit Kartenpflicht bleibt Bargeld an der Theke. Für Falschgeld gibt es laut Bundesbank keinen Ersatz – den Schaden trägt, wer den Schein angenommen hat.
Fühlen, Sehen, Kippen: mehrere Sicherheitsmerkmale nacheinander, nie nur eines. Eine echte Vergleichsnote und, wenn vorhanden, ein Prüfgerät helfen.
Den Schein bei deiner Hausbank oder einer Bundesbank-Filiale prüfen lassen. Die Bundesbank bietet kostenlose Schulungen an, auch online.
Sofort die Polizei rufen. Wer Falschgeld als echt weitergibt, macht sich strafbar (§ 147 StGB) – auch als Wechselgeld.
Checkliste: Kartenzahlung im Kiosk
Kurz gesagt: Jetzt den Tarif an deinen Bons messen, nicht erst, wenn die Pflicht kommt.
- ☐Durchschnittsbon aus Kasse oder Kassenbericht ermitteln
- ☐Tarif auf Entgelt je Zahlung, Miete und Laufzeit prüfen
- ☐Kein Aufschlag für Kartenzahlung bei Verbrauchern
- ☐Zahlungsart in der Kasse richtig wählen
- ☐Terminal-Tagesabschluss mit Kasse oder Kassenbuch abgleichen
- ☐Große Scheine prüfen, bevor die Ware über die Theke geht
- ☐Gesetzestext lesen: Starttermin, Ausnahmen, Bußgeld
- ☐Schild „Karte ab 10 €“ abnehmen, falls Mindestbeträge verboten werden
- ☐Prüfen, ob dein Terminal ein europäisches Verfahren annimmt
Sortiment für deine Theke
Kurz gesagt: Kautabak, Liquids und Impulsware im Großhandel, auf Rechnung und ohne Mindestbestellwert.
Häufige Fragen
Ist Kartenzahlung ab 2026 Pflicht?
Nein. Stand Oktober 2026 muss kein Geschäft in Deutschland Karten- oder Handyzahlung anbieten. Das Bundesfinanzministerium hat am 11. September 2026 Eckpunkte für eine solche Pflicht vorgelegt, ein Gesetzentwurf ist bisher nicht veröffentlicht.
Wann kommt die Pflicht zur Kartenzahlung?
Das Ministerium will den Entwurf noch 2026 ins Kabinett bringen und die Regeln 2027 umsetzen. Danach müssen Bundestag und Bundesrat entscheiden, ein fester Starttermin steht deshalb noch nicht fest. Geplant ist, dass Handel, Gastronomie und Dienstleister neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsart anbieten, darunter ein europäisches Verfahren.
Darf ein Kiosk Kartenzahlung erst ab 10 Euro anbieten?
Heute ja. Kein Gesetz schreibt die Annahme von Karten vor, und die Visa-Regeln nehmen Zahlungen im Europäischen Wirtschaftsraum ausdrücklich vom Verbot eines Mindestbetrags aus. Maßgeblich ist zusätzlich dein Vertrag mit dem Zahlungsanbieter. Nach den Eckpunkten des Ministeriums soll es künftig keine Mindestbeträge mehr geben.
Darf ich eine Gebühr für Kartenzahlung verlangen?
Bei Verbrauchern nicht. Nach § 270a BGB ist eine Vereinbarung über ein Entgelt für die Nutzung einer Zahlungskarte unwirksam, der Kunde schuldet den Aufschlag also nicht. Für Firmenkarten gilt das Verbot nicht. Bei Visa musst du einen Aufschlag aber vorher nennen, und der Kunde muss zustimmen. Einen Rabatt fürs Barzahlen darfst du geben, bei Tabakwaren mit Steuerzeichen nicht.
Wie viel kostet eine Kartenzahlung den Händler?
Das hängt vom Tarif ab. Bei einem reinen Prozenttarif mit 1,39 Prozent kostet ein 5-Euro-Bon rund 7 Cent, bei 0,89 Prozent für die girocard rund 4,5 Cent. Ein Mietterminal mit 7 bis 12 Cent je Zahlung kommt beim selben Bon auf 8 bis 13 Cent, dazu Miete. Kreditkarten sind meist teurer als die girocard.
Muss ich Kartenzahlungen in der Kasse erfassen?
Ja. Mit elektronischer Kasse wird zu jedem Verkauf die Zahlungsart aufgezeichnet. Mit offener Ladenkasse darfst du Kartenumsätze kurz im Kassenbuch mitführen, wenn du sie gesondert kennzeichnest und gleich wieder auf ein eigenes Konto austrägst. Im gezählten Kassenbestand liegen sie nicht.
Was mache ich, wenn ich Falschgeld bekommen habe?
Behalte den Schein und ruf die Polizei. Gib ihn weder zurück noch als Wechselgeld weiter, das ist nach § 147 StGB strafbar. Ersatz gibt es für Falschgeld nicht. Bist du nur unsicher, lass den Schein bei deiner Hausbank oder einer Filiale der Bundesbank prüfen.
Fazit
Eine Kartenzahlungspflicht gibt es heute nicht, und bis eine kommt, braucht es einen Gesetzentwurf und das Verfahren in Bundestag und Bundesrat. Die Richtung ist aber klar: Nach den Eckpunkten soll jeder Laden auch den Schokoriegel per Karte oder Handy annehmen, ohne Mindestbetrag und ohne Aufpreis.
Für deinen Kiosk ist deshalb jetzt die richtige Zeit, den eigenen Tarif an den echten Bons zu messen. Wer viele kleine Beträge kassiert, fährt mit einem Prozenttarif ohne festes Entgelt je Zahlung meist günstiger. Kartenumsätze trennst du sauber vom Bargeld, und bei Bargeld prüfst du große Scheine, bevor die Ware über die Theke geht.
Kauf auf Rechnung mit 7 Tagen Zahlungsziel, auch bei der ersten Bestellung. Kein Mindestbestellwert, versandkostenfrei ab 299 € netto und Rücknahme, wenn sich die Ware nicht abverkauft.
Außerdem: Kiosk eröffnen · Automaten-Kiosk · alle Beiträge im Wissensbereich für den Handel.
Wir beliefern Kioske, Spätis, Tankstellen und Automatenbetreiber in Deutschland und verkaufen keine Kartenterminals. Gesetzestexte stammen von gesetze-im-internet.de, Drucksachen von Bundestag und Bundesrat, die Gebühren von den Preisseiten der Anbieter, alle abgerufen am 16.10.2026. Den Inhalt der Eckpunkte geben wir nach tagesschau und ZDF wieder. Die Gebührentabelle, die Bon-Schwelle von 6 bis 11 € und der Ablauf beim Kassenabgleich sind eigene Rechnungen bzw. unser Vorschlag.
Oral Tobacco LLC, Niederlassung Deutschland
Große Bleichen 1–3, 20354 Hamburg
Telefon +49 6204 601 298 6 · info@kautabak.eu
Vollständiges Impressum
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Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode – Abschnitt „Bargeld, digitaler Euro und Akzeptanz digitaler Zahlungen“ (PDF)
„Verantwortung für Deutschland“, S. 49, abgerufen am 16.10.2026 -
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Digitale Bezahloption“ (PDF)
Bundestags-Drucksache 21/1816 vom 24.09.2025, abgerufen am 16.10.2026 -
Geschäfte sollen künftig Kartenzahlung anbieten müssen
tagesschau.de, Stand 11.09.2026, Wiedergabe der BMF-Eckpunkte, abgerufen am 16.10.2026 -
Finanzministerium: Neben Bargeld auch Kartenzahlung als Pflicht
ZDFheute, 11.09.2026, Wiedergabe der BMF-Eckpunkte, abgerufen am 16.10.2026 -
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung (PDF)
Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bundesrats-Drucksache 585/26 vom 09.10.2026, Begründung zu § 146b AO-E, abgerufen am 16.10.2026 -
§ 270a BGB – Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel
Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 16.10.2026 -
§ 675f BGB – Zahlungsdienstevertrag (Absatz 6)
Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 16.10.2026 -
§ 14 BBankG – Notenausgabe
Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 16.10.2026 -
§ 147 StGB – Inverkehrbringen von Falschgeld
Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 16.10.2026 -
§ 1 TabStG – Steuergebiet, Steuergegenstand
Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 16.10.2026 -
§ 26 TabStG – Verbot der Abgabe unter Kleinverkaufspreis
Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 16.10.2026 -
Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 146
Bundesministerium der Finanzen, AO-Handbuch 2026, Nr. 2.1.3, abgerufen am 16.10.2026 -
GoBD – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern
Bundesministerium der Finanzen, AO-Handbuch 2026, Anhang 33, Rz. 55, abgerufen am 16.10.2026 -
Visa Core Rules and Visa Product and Service Rules (PDF)
Visa, Ausgabe 18.04.2026, Regeln 1.5.5.1 und 1.5.5.2, abgerufen am 16.10.2026 -
Falschgeld
Deutsche Bundesbank, abgerufen am 16.10.2026 -
SumUp Preise
SumUp, Preisseite, abgerufen am 16.10.2026 -
Zettle by PayPal: Kosten
PayPal, Preisseite, abgerufen am 16.10.2026 -
Preise und Gebühren
myPOS, Preisseite, abgerufen am 16.10.2026 -
EC Kartenlesegeräte und Tarife
PAYONE, Tarifübersicht, abgerufen am 16.10.2026 -
Kartenterminals – Geräte und Preise im Überblick
IHK Pfalz, Richt- bzw. Mittelwerte, ohne Datum, abgerufen am 16.10.2026
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 16.10.2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Kartenzahlungspflicht ist bisher nur in Eckpunkten geplant und kann sich bis zu einem Gesetz noch ändern. Gebühren und Tarife der Anbieter ändern sich, maßgeblich ist dein Vertrag. Tabakwaren, Liquids und E-Zigaretten werden nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben.




















