Kartenzahlung im Kiosk: Pflicht, Gebühren und Mindestbetrag

Kartenzahlung im Kiosk: Pflicht, Gebühren und Mindestbetrag

Betrieb Recht

Kartenzahlung im Kiosk: was heute gilt, was die geplante Pflicht ändern soll und was eine Zahlung am Terminal kostet

Der Stand der Kartenzahlungspflicht mit Fundstellen, Gebühren für kleine Bons, das Schild „Karte ab 10 €“, Kartenumsätze in der Kasse und was du bei Falschgeld tust.

Siberia 80 Grad Red Mini White Dry Kautabak, Dose von oben
Oral Tobacco Redaktion Geprüft 10/2026 14 Min. Lesezeit 17 Primärquellen

„Kartenzahlung wird Pflicht“ – das liest du seit September überall. Beschlossen ist davon noch nichts. Hier steht, was für deinen Kiosk heute gilt, was das Finanzministerium plant und was dich eine Kartenzahlung bei einem Bon von 2, 5 oder 10 € tatsächlich kostet.

Transparenz: Wir sind Großhändler für Kautabak, Liquids, Sammelkarten und Squishies und verkaufen keine Kartenterminals. Die Zahlungsanbieter nennen wir nur, weil sie ihre Preise öffentlich ausweisen – das ist keine Empfehlung. Gesetze, Drucksachen und Preisseiten haben wir am 16.10.2026 abgerufen, Belege im Quellenverzeichnis. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste in drei Sätzen
1
Heute muss kein Kiosk Karten annehmen.
Geplant ist eine Pflicht laut Eckpunkten des Finanzministeriums vom 11.09.2026. Ein Gesetzentwurf liegt nicht vor.
2
Kleine Bons entscheiden über den Tarif.
Reine Prozenttarife kosten bei einem 2-€-Bon unter 3 Cent. Ein festes Entgelt je Zahlung macht kleine Bons teuer.
3
„Karte ab 10 €“ ist heute zulässig.
Ein Aufschlag für Kartenzahlung ist es bei Verbraucherkarten nicht. Nach den Eckpunkten soll auch der Mindestbetrag wegfallen.
11.09.2026
Eckpunkte des Finanzministeriums zur Pflicht, digitale Zahlung anzubieten
2027
Ziel des Ministeriums für die Umsetzung – noch kein Gesetz
7 Cent
Gebühr bei 1,39 % auf einen 5-€-Bon, ohne Grundgebühr
0 €
Aufschlag, den du Verbrauchern für die Kartenzahlung berechnen darfst

Kartenzahlung Pflicht? Muss ein Kiosk Kartenzahlung anbieten?

Kurz gesagt: Nein, Stand 16.10.2026 nicht. Es gibt Eckpunkte des Finanzministeriums, aber weder einen Gesetzentwurf noch ein Gesetz.

Theke mit Kautabak-Dosen von GARANT, Siberia und Skruf auf einem Aufsteller, links ein Schild 18 plus, rechts ein Kartenterminal

Ob du Karte, Handy oder nur Bargeld annimmst, entscheidest du heute selbst. Im Zivilrecht gilt Vertragsfreiheit, die Zahlungsart kannst du vorab festlegen, etwa mit einem Aushang an der Kasse. Euro-Banknoten sind nach § 14 Bundesbankgesetz „das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. Eine Pflicht, Karten anzunehmen, steht in keinem Gesetz. So ist der Stand:

Wo die Kartenzahlungspflicht steht · Stand 16.10.2026
✓ 2025
Koalitionsvertrag: Bargeld und „mindestens eine digitale Zahlungsoption“
✓ 24.09.2025
Bundesregierung: Vorschläge werden „regierungsintern“ entwickelt
● jetzt
Eckpunkte vom 11.09.2026, Abstimmung mit den Ministerien
offen
Gesetzentwurf und Kabinett, Ziel noch 2026
offen
Bundestag, Bundesrat, Geltung – Ziel 2027

Das Eckpunktepapier selbst ist nicht veröffentlicht. Den Inhalt kennen wir aus tagesschau und ZDF, denen es vorlag. Angaben wie „Pflicht ab 2026“, „Referentenentwurf liegt vor“ oder feste Bußgelder, die auf manchen Anbieterseiten stehen, lassen sich mit keinem Dokument belegen.

Nicht verwechseln: Kassenpflicht ab 2028

Die geplante Pflicht zur elektronischen Kasse ist ein eigenes Vorhaben (Bundesrats-Drucksache 585/26). Darin steht keine Pflicht, Karten anzunehmen. Was dort für Kioske drinsteht, erklären wir im Beitrag Kasse im Kiosk.

Nur Karte geht auch

Weil die Zahlungsart frei vereinbart werden kann, darf ein Geschäft auch Bargeld ausschließen. Dann muss es das vor dem Kauf deutlich machen. Nach den Eckpunkten soll Bargeld weiterhin möglich bleiben.

Was die Eckpunkte für Kioske vorsehen

Kurz gesagt: Jeder Laden soll neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlung anbieten – auch für den Schokoriegel, ohne Mindestbetrag und ohne Aufpreis.

Eckpunkte – kein Gesetzestext
  • ›Wer: Handel, Gastronomie und Dienstleister, also auch Kiosk, Späti und Tankstelle. Gelten soll die Pflicht nur für Unternehmen.
  • ›Welches Verfahren: entscheidet der Inhaber. Erlaubt sein sollen die gebräuchlichen digitalen Verfahren, mindestens ein europäisches muss dabei sein.
  • ›Keine Grenzen: „Umsatzgrenzen oder Zusatzkosten soll es nicht geben.“ Der Kaffee soll genauso bargeldlos bezahlbar sein wie ein großer Einkauf.
  • ›Ausnahmen: nichtkommerzielle Organisationen wie Amateursportvereine. Ob es Härtefallregeln braucht, will das Ministerium prüfen.
  • ›Zeitplan: Kabinettsbeschluss noch 2026, Umsetzung 2027 – beides Ziel, kein Termin.
Theke mit Thekendisplays für Squishy Bun Mystery, Butter Squishy und Pokémon-Karten, daneben ein Bodendisplay Magic Jellykins
Was das für die Theke heißt

Ein einzelner Booster, ein Squishy oder eine Dose Kautabak ist ein kleiner Bon. Kommt die Pflicht so, musst du auch solche Beträge per Karte oder Handy annehmen. Welcher Tarif dann passt, zeigt der Kostenvergleich.

Noch offen
Bußgelder Übergangsfristen Härtefälle welche Verfahren als „europäisch“ gelten genauer Starttermin

Mit „Umsatzgrenzen“ sind nach unserem Verständnis Mindestbeträge je Zahlung gemeint, darauf deutet der Schokoriegel-Satz. Den Wortlaut des Papiers kennen wir nicht.

Kartenzahlung Gebühren: was eine Zahlung im Kiosk kostet

Kurz gesagt: Bei kleinen Bons ist ein reiner Prozenttarif am günstigsten. Ein festes Entgelt je Zahlung kostet beim 2-€-Bon schnell das Vierfache.

Die veröffentlichten Tarife lassen sich drei Modellen zuordnen. Die Werte stammen von den Preisseiten der Anbieter bzw. für das Mietterminal von der IHK Pfalz, abgerufen am 16.10.2026. Alle Beträge zuzüglich Umsatzsteuer.

Modell 1
Prozent, ohne Grundgebühr
  • ›SumUp Standard: 1,39 %, 0 € im Monat
  • ›Zettle (PayPal): 1,39 % für alle Karten
  • ›myPOS One: 1,29 % für girocard und Verbraucherkarten aus dem EWR
Modell 2
Prozent nach Kartenart oder mit Grundgebühr
  • ›Payone All Time Flex: 0,89 % girocard, 1,90 % Kreditkarte, ab 0 € im Monat
  • ›myPOS Plus: 0,89 % bei 19 € im Monat
  • ›myPOS Pro: 0,79 % bei 39 € im Monat
Modell 3
Mietterminal mit Entgelt je Zahlung
  • ›Miete rund 6–14 € im Monat, dazu oft 5–8 € Service
  • ›7–12 Cent je Zahlung
  • ›plus 0,2–0,27 % bei girocard mit PIN (Richtwerte IHK Pfalz)
Rechenbeispiel: Gebühr je Kartenzahlung nach Bonhöhe, ohne Monats- und Mietkosten, Preisstand 16.10.2026
Bon 1,39 % 0,89 % girocard 1,90 % Kreditkarte Mietterminal girocard
2 € 2,8 ct 1,8 ct 3,8 ct 7,4–12,5 ct
5 € 7,0 ct 4,5 ct 9,5 ct 8,0–13,4 ct
10 € 13,9 ct 8,9 ct 19,0 ct 9,0–14,7 ct
30 € 41,7 ct 26,7 ct 57,0 ct 13,0–20,1 ct

Eigene Rechnung: Bonbetrag × Prozentsatz, beim Mietterminal 7–12 Cent + 0,2–0,27 %. 1,39 %: SumUp Standard, Zettle. 0,89 %: Payone All Time Flex (girocard), myPOS Plus (19 € im Monat). 1,90 %: Payone All Time Flex (Kreditkarte). Grundgebühren, Miete und Gerätepreis kommen dazu, Tarife ändern sich.

Warum viele Kioske „ab 10 €“ schreiben
6 bis 11 €

Erst ab diesem Bon ist das Mietterminal je Zahlung günstiger als ein Tarif mit 1,39 %, je nachdem, wo in den Spannen dein Vertrag liegt (eigene Rechnung, ohne Miete). Darunter frisst das feste Entgelt den kleinen Bon auf – daher die Mindestbeträge. Mit einem reinen Prozenttarif fällt dieser Grund weg.

Typische Kleinbons an der Theke

Einkaufspreis je Stück netto, Stand 16.10.2026. Den Verkaufspreis legst du fest.

Tabak im Bon: wo die Gebühr hängen bleibt

Rückwandregal hinter der Theke mit Kautabak von Siberia, Skruf, GARANT und Pablo, darunter SALT Liquids und Elf Bar Packungen, Hinweis 18 plus
Die Gebühr läuft auf den ganzen Bon

Der Prozentsatz gilt für den gezahlten Betrag, also einschließlich Umsatzsteuer und bei Zigaretten einschließlich Tabaksteuer.

Zigaretten und Tabak mit Steuerzeichen
Den Packungspreis darfst du nicht unterschreiten und keinen Rabatt geben (§ 26 TabStG), einen Kartenaufschlag bei Verbrauchern auch nicht. Die Gebühr geht deshalb komplett von deiner Spanne ab.
Kautabak
Kautabak gehört nicht zu den Tabakwaren nach § 1 TabStG, trägt kein Steuerzeichen und hat keinen gebundenen Preis. Die Kartengebühr kannst du in deinen Verkaufspreis einrechnen – für alle Kunden gleich.
Wie du Aufschlag und Spanne je Warengruppe rechnest, steht im Beitrag Marge im Kiosk.
Skruf Kautabak Nummer 3, Dose von oben Iceberg Extreme Menthol Kautabak, Dose von oben Fumari Sweet Mint Slim Kautabak, Dose von oben
Kautabak mit freiem Preis
Den Verkaufspreis bestimmst du – auch mit Kartengebühr

Siberia, Skruf, Iceberg, Fumari und Pablo als Stange mit 10 Dosen. Kauf auf Rechnung mit 7 Tagen Zahlungsziel, auch bei der ersten Bestellung, kein Mindestbestellwert und Lieferung in 1–3 Werktagen aus dem eigenen Lager in Deutschland.

Kartenzahlung ab 10 Euro und Aufschläge: was im Kiosk erlaubt ist

Kurz gesagt: Einen Mindestbetrag darfst du heute festlegen. Einen Aufpreis fürs Kartenzahlen schuldet dir ein Verbraucher nicht.

Wandregal mit Panini-Sammelkarten zur WM 2026, Pokémon-Displays, Butter Squishy und Fidget-Spielzeug
Hier entstehen die kleinen Bons

Wer einzeln verkauft, etwa einen Booster aus dem Display oder ein Squishy aus dem Aufstellkarton, landet schnell unter einem „ab 10 €“-Schild.

Hinweis an der Kasse
Kartenzahlung
ab 10 €
heute: zulässig nach den Eckpunkten: soll wegfallen
Erlaubt
Mindestbetrag

Kein Gesetz verbietet ihn. Die Visa-Regeln nehmen Zahlungen im EWR ausdrücklich vom Verbot aus. Was dein Anbietervertrag sagt, prüfst du dort.

Unwirksam
Aufschlag bei Verbraucherkarten

Ein Entgelt für die Kartenzahlung ist nach § 270a BGB unwirksam. Das ist keine Ordnungswidrigkeit, der Kunde schuldet den Aufschlag nur einfach nicht.

Kommt darauf an
Aufschlag bei Firmenkarten

§ 270a BGB erfasst Karten nur bei Verbrauchern. Bei Visa muss ein Aufschlag in Europa vorher genannt und vom Kunden akzeptiert werden.

Kommt darauf an
Rabatt fürs Barzahlen

Dein Zahlungsanbieter darf ihn dir nicht verbieten (§ 675f Abs. 6 BGB). Bei Tabakwaren mit Steuerzeichen ist jeder Rabatt verboten (§ 26 TabStG).

Grundlage: §§ 270a und 675f BGB, § 26 TabStG, Visa Core Rules vom 18.04.2026, Regel 1.5.5. Die Regeln von Mastercard und girocard konnten wir nicht einsehen. Ob dein Vertrag einen Mindestbetrag zulässt, steht in den Bedingungen deines Anbieters.

Kartenzahlungen in der Kasse und im Kassenbericht

Kurz gesagt: Jede Kartenzahlung ist eine Einnahme und wird mit Zahlungsart erfasst – im Kassenbestand liegt sie aber nicht.

Lagerregal mit Versandkartons und Kautabak-Dosen von Siberia, Skruf und GARANT
Elektronische Kasse

Zu jedem Verkauf gehört laut Anwendungserlass zu § 146 AO auch die Zahlungsart. Wähl an der Kasse also „Karte“, bevor du am Terminal kassierst, dann trennt die Kasse bar und unbar selbst.

Offene Ladenkasse: so trennst du die Kartenumsätze
1
Tagesabschluss am Terminal abrufen, er zeigt die Summe der Kartenzahlungen.
2
Im Kassenbuch gesondert kennzeichnen, wenn du die Kartenumsätze dort mit einträgst.
3
Gleich wieder austragen auf ein eigenes Konto. Der gezählte Bestand muss zum Kassenbuch passen.
4
Mit der Gutschrift abgleichen, wenn der Anbieter auszahlt. Gebühren als Kosten buchen.
Schritte 2 und 3 nach GoBD Rz. 55: Die kurze gemeinsame Erfassung ist „regelmäßig nicht zu beanstanden“, wenn die Kassensturzfähigkeit erhalten bleibt. Schritte 1 und 4 sind unser Vorschlag.
Ab 2028 laut Regierungsentwurf zum Kassengesetz

Wer dann eine elektronische Kasse führen muss, erfasst darüber laut Begründung zu Bundesrats-Drucksache 585/26 „alle Barzahlungen und auch alle Zahlungen mittels Debit- oder Kreditkarten“. Wen die Kassenpflicht trifft und was für Bon und TSE gilt, steht im Beitrag Kasse im Kiosk: Bonpflicht, TSE und Kassennachschau.

Bargeld bleibt: Falschgeld prüfen und richtig reagieren

Kurz gesagt: Scheine nach „Fühlen – Sehen – Kippen“ prüfen, Ware erst danach herausgeben, Falschgeld nie zurückgeben.

Auch mit Kartenpflicht bleibt Bargeld an der Theke. Für Falschgeld gibt es laut Bundesbank keinen Ersatz – den Schaden trägt, wer den Schein angenommen hat.

1Prüfen

Fühlen, Sehen, Kippen: mehrere Sicherheitsmerkmale nacheinander, nie nur eines. Eine echte Vergleichsnote und, wenn vorhanden, ein Prüfgerät helfen.

2Zweifel

Den Schein bei deiner Hausbank oder einer Bundesbank-Filiale prüfen lassen. Die Bundesbank bietet kostenlose Schulungen an, auch online.

3Falschgeld

Sofort die Polizei rufen. Wer Falschgeld als echt weitergibt, macht sich strafbar (§ 147 StGB) – auch als Wechselgeld.

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Erst prüfen, dann die Ware über die Theke

Die Bundesbank rät, Ware nicht herauszugeben, bevor mit gültigem Geld bezahlt ist. Das gilt für die Dose Kautabak genauso wie für den großen Schein beim Liquid-Kauf.

Checkliste: Kartenzahlung im Kiosk

Kurz gesagt: Jetzt den Tarif an deinen Bons messen, nicht erst, wenn die Pflicht kommt.

Jetzt
  • ☐Durchschnittsbon aus Kasse oder Kassenbericht ermitteln
  • ☐Tarif auf Entgelt je Zahlung, Miete und Laufzeit prüfen
  • ☐Kein Aufschlag für Kartenzahlung bei Verbrauchern
Jeden Tag
  • ☐Zahlungsart in der Kasse richtig wählen
  • ☐Terminal-Tagesabschluss mit Kasse oder Kassenbuch abgleichen
  • ☐Große Scheine prüfen, bevor die Ware über die Theke geht
Wenn die Pflicht kommt
  • ☐Gesetzestext lesen: Starttermin, Ausnahmen, Bußgeld
  • ☐Schild „Karte ab 10 €“ abnehmen, falls Mindestbeträge verboten werden
  • ☐Prüfen, ob dein Terminal ein europäisches Verfahren annimmt

Sortiment für deine Theke

Kurz gesagt: Kautabak, Liquids und Impulsware im Großhandel, auf Rechnung und ohne Mindestbestellwert.

Häufige Fragen

Ist Kartenzahlung ab 2026 Pflicht?

Nein. Stand Oktober 2026 muss kein Geschäft in Deutschland Karten- oder Handyzahlung anbieten. Das Bundesfinanzministerium hat am 11. September 2026 Eckpunkte für eine solche Pflicht vorgelegt, ein Gesetzentwurf ist bisher nicht veröffentlicht.

Wann kommt die Pflicht zur Kartenzahlung?

Das Ministerium will den Entwurf noch 2026 ins Kabinett bringen und die Regeln 2027 umsetzen. Danach müssen Bundestag und Bundesrat entscheiden, ein fester Starttermin steht deshalb noch nicht fest. Geplant ist, dass Handel, Gastronomie und Dienstleister neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsart anbieten, darunter ein europäisches Verfahren.

Darf ein Kiosk Kartenzahlung erst ab 10 Euro anbieten?

Heute ja. Kein Gesetz schreibt die Annahme von Karten vor, und die Visa-Regeln nehmen Zahlungen im Europäischen Wirtschaftsraum ausdrücklich vom Verbot eines Mindestbetrags aus. Maßgeblich ist zusätzlich dein Vertrag mit dem Zahlungsanbieter. Nach den Eckpunkten des Ministeriums soll es künftig keine Mindestbeträge mehr geben.

Darf ich eine Gebühr für Kartenzahlung verlangen?

Bei Verbrauchern nicht. Nach § 270a BGB ist eine Vereinbarung über ein Entgelt für die Nutzung einer Zahlungskarte unwirksam, der Kunde schuldet den Aufschlag also nicht. Für Firmenkarten gilt das Verbot nicht. Bei Visa musst du einen Aufschlag aber vorher nennen, und der Kunde muss zustimmen. Einen Rabatt fürs Barzahlen darfst du geben, bei Tabakwaren mit Steuerzeichen nicht.

Wie viel kostet eine Kartenzahlung den Händler?

Das hängt vom Tarif ab. Bei einem reinen Prozenttarif mit 1,39 Prozent kostet ein 5-Euro-Bon rund 7 Cent, bei 0,89 Prozent für die girocard rund 4,5 Cent. Ein Mietterminal mit 7 bis 12 Cent je Zahlung kommt beim selben Bon auf 8 bis 13 Cent, dazu Miete. Kreditkarten sind meist teurer als die girocard.

Muss ich Kartenzahlungen in der Kasse erfassen?

Ja. Mit elektronischer Kasse wird zu jedem Verkauf die Zahlungsart aufgezeichnet. Mit offener Ladenkasse darfst du Kartenumsätze kurz im Kassenbuch mitführen, wenn du sie gesondert kennzeichnest und gleich wieder auf ein eigenes Konto austrägst. Im gezählten Kassenbestand liegen sie nicht.

Was mache ich, wenn ich Falschgeld bekommen habe?

Behalte den Schein und ruf die Polizei. Gib ihn weder zurück noch als Wechselgeld weiter, das ist nach § 147 StGB strafbar. Ersatz gibt es für Falschgeld nicht. Bist du nur unsicher, lass den Schein bei deiner Hausbank oder einer Filiale der Bundesbank prüfen.

Fazit

Eine Kartenzahlungspflicht gibt es heute nicht, und bis eine kommt, braucht es einen Gesetzentwurf und das Verfahren in Bundestag und Bundesrat. Die Richtung ist aber klar: Nach den Eckpunkten soll jeder Laden auch den Schokoriegel per Karte oder Handy annehmen, ohne Mindestbetrag und ohne Aufpreis.

Für deinen Kiosk ist deshalb jetzt die richtige Zeit, den eigenen Tarif an den echten Bons zu messen. Wer viele kleine Beträge kassiert, fährt mit einem Prozenttarif ohne festes Entgelt je Zahlung meist günstiger. Kartenumsätze trennst du sauber vom Bargeld, und bei Bargeld prüfst du große Scheine, bevor die Ware über die Theke geht.

Nur B2B
Belieferung ausschließlich von Gewerbetreibenden.
1–3 Werktage
Lieferung aus dem eigenen Lager in Deutschland.
Kein Mindestbestellwert
Auch eine einzelne Stange ist eine Bestellung.
Rücknahme
Wenn sich die Ware nicht abverkauft.
Großhandel für Kiosk, Späti, Tankstelle und Automaten
Du kassierst bar oder mit Karte – wir liefern auf Rechnung

Kauf auf Rechnung mit 7 Tagen Zahlungsziel, auch bei der ersten Bestellung. Kein Mindestbestellwert, versandkostenfrei ab 299 € netto und Rücknahme, wenn sich die Ware nicht abverkauft.

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Verfasst von
Oral Tobacco Redaktion
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Oral Tobacco Team

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Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 16.10.2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Kartenzahlungspflicht ist bisher nur in Eckpunkten geplant und kann sich bis zu einem Gesetz noch ändern. Gebühren und Tarife der Anbieter ändern sich, maßgeblich ist dein Vertrag. Tabakwaren, Liquids und E-Zigaretten werden nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben.

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